Ist mein Partner mitversichert?
Geschrieben von: Bea   

Wenn man verheiratet ist oder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, kann man seinen Partner ebenso wie die Kinder über die private Haftpflichtversicherung mitversichern lassen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass man keinen Single-Tarif wählt. Dazu benötigt man den Namen und das Geburtsdatum des Lebenspartners. Auch der Wohnort muss identisch mit jenem des Versicherten in der privaten Haftpflichtversicherung sein. Ehegatten sind automatisch mitversichert, sodass dieser bürokratische Aufwand bei ihnen nicht nötig ist. Man sollte den Versicherer immer über den aktuellen Familienstand informieren, damit dieser so schnell wie möglich handeln und den jeweiligen Partner mit in die Police aufnehmen oder ggf. aus dieser herausstreichen kann.



Manche Anbieter der privaten Haftpflichtversicherung ermöglichen es verheirateten Paaren, trotz doppelten Versicherungsschutzes gleichbleibende Konditionen gewährt zu bekommen, da der Familientarif keine höhere Beiträge pro Monat mit sich bringt wie der Singletarif. Das ist allerdings nicht bei jedem Versicherer der Fall. Bei der für Familien vorgesehenen Haftpflichtversicherung kann man neben dem Ehe- oder Lebenspartner und den Kindern sogar das Hauspersonal, den Babysitter oder sonstige im Haushalt regelmäßig lebende Personen mitversichern lassen. Der Vertrag läuft für alle Mitversicherten bis zur nächsten Prämienzahlung auch im Todesfall des Hauptversicherten weiter. Wird diese auch vom Ehegatten oder Lebenspartner weitergezahlt, so wird dieser der Hauptversicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung.