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Geschrieben von: Gunnar
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den bekanntesten Versicherungen in Deutschland. Diese Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Schadensverursachers bzw. Versicherten entstanden sind. Voraussetzung für die Regulierung ist auch, dass der Vorfall im privaten Umfeld und nicht im beruflichen geschehen ist. Ansonsten tritt eine andere Haftpflichtversicherung, und zwar die berufliche, dafür ein. Dazu gehört auch etwa die Tagesbetreuung von fremden Kindern, wenn diese entgeltlich verläuft. Da macht es keinen Unterschied, ob ein Schaden zu Hause entstanden ist, da dieser Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Abgedeckt werden demnach sämtliche Risiken aus dem privaten Alltagsbereich des Versicherten, die nicht ihm selbst, sondern anderen Schaden zufügen können.
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Geschrieben von: Bea
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Als Haftungshöchstgrenze werden die maximalen Summen bezeichnet, bis zu denen man in der Gefährdungshaftung in Anspruch genommen werden kann. Für Fälle der Gefährdungshaftung kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung auf. Aus diesem Grund hat die Haftungshöchstgrenze für die Versicherungskunden keine große Bedeutung. Zu der Gefährdungshaftung zählen keine Schäden, die man direkt verschuldet, einer Person oder einem Gegenstand zufügt. Wer beispielsweise mutwillig ein anderes Auto rammt, wäre direkt für die Beschädigung verantwortlich und würde unbegrenzt für den entstandenen Schaden haften. In solch einem Fall, würde auch keine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, denn es liegt keine Gefährdungshaftung vor und somit existiert auch keine Haftungshöchstgrenze.
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