Welche Arten der Haftpflichtversicherung existieren überhaupt?
Geschrieben von: Bea   

Es gibt die unterschiedlichsten Arten der Haftpflichtversicherung. Primär trennt man zwischen der betrieblichen und der privaten Haftpflichtversicherung. Diese unterscheiden sich darin, dass die eine nur für Vorfälle, aus denen Schäden an Dritten entstanden sind, im privaten Lebensbereich aufkommt und die andere für den beruflichen bzw. betrieblichen. Doch gibt es zahlreiche Policen der Haftpflichtversicherung, die in beide Segmente eingeteilt werden können - etwa die Tierhalterhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht oder Bauherrenhaftpflicht. Denn es gibt Menschen, die haben Hunde und Pferde bzw. Immobilien als Privatpersonen oder als Unternehmer bzw. zu gewerblichen Zwecken - u. a. Hundeschulen oder Reiterhöfe. Die Gewässerschadenpolice der Haftpflichtversicherung deckt jegliche Umweltschäden, die aus Defekten und Lecks einer Öltankanlage auf einem Grundstück herrühren.

Darüber hinaus gibt es aber auch typische berufliche Arten der Haftpflichtversicherung. Hierzu werden die Amtshaftpflichtversicherung, welche für Arbeitnehmer des Staates oder Beamte in Frage kommt, die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Menschen in finanzberatenden Berufen oder die Haftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure. Letztgenannte greift etwa bei Schäden, die aus Baufehlern bzw. Konzeptionsfehlern entstanden sind. Zudem haben Steuerberater und Ärzte über die Arzthaftung eine für ihre Berufsgruppe spezielle Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungsart gilt im Übrigen auch im Ausland, vorausgesetzt man kehrt innerhalb eines Jahres mindestens für kurze Zeit nach Deutschland zurück. Neben Ehegatten sind auch die Kinder, die bis sieben Jahren deliktunfähig sind, bis zum 18. Lebensjahr über die Eltern und deren Haftpflichtversicherung mitversichert.