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Geschrieben von: Gunnar
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den bekanntesten Versicherungspolicen in der Bundesrepublik Deutschland. Viele Menschen fragen sich, ob diese Versicherung auch die Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Grundsätzlich gilt in diesem Land, dass Kinder bis zum siebten Lebensjahr deliktunfähig sind. Das bedeutet, dass kein Geschädigter einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Eltern von Kindern unter dieser Altersgrenze hat, wenn diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. In Hinsicht auf die Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze der Deliktunfähigkeit sogar bei 10 Jahren. Gerade die Deliktunfähigkeit stellt häufig einen Streitpunkt zwischen allen Beteiligten und der jeweiligen Haftpflichtversicherung dar.
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Geschrieben von: Bea
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Gefälligkeitsschäden tauchen als Begriff häufig in Bezug auf die private Haftpflichtversicherung auf. Darunter versteht man einen Schaden, der im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstanden ist. Dazu gehört im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung jegliche Situation, in der unter Bekannten oder Freunden ohne jegliche Entgegennahme von Entgelt eine Hilfe angeboten und geleistet wird, bei der im privaten Umfeld ein Schaden entstanden ist. Hierzu zählt etwa das gemeinsame Putzen einer Wohnung, das Umziehen oder Renovieren. Auch redet man häufig bei Gefälligkeitshandlungen von Nachbarschaftshilfe. So hat der Geschädigte nur bedingt Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Nachbarn, wenn er im Urlaub ist und dieser auf sein Haustier oder Garten aufpassen soll, dabei jedoch etwas passieren sollte.
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